Seit dem Brexit hat sich für viele Briten, die nach Deutschland ziehen, einiges verändert. Wer heute aus London, Manchester oder Edinburgh nach Berlin, München oder Hamburg kommt, durchläuft die Verfahren für Drittstaatsangehörige. Das bedeutet mehr Unterlagen, mehr Behördentermine und häufig beglaubigte Übersetzungen britischer Urkunden.

Auch deutsche Rückkehrer, die jahrelang im Vereinigten Königreich gelebt haben, bringen Dokumente mit, die hier anerkannt werden müssen. Dieser Beitrag erklärt, was zu beachten ist.

Warum eine einfache Übersetzung nicht reicht

Viele Briten sprechen gut Deutsch oder haben deutsche Partner, die beim Übersetzen helfen könnten. Für Behörden zählt das jedoch nicht. Standesämter, Ausländerbehörden, Gerichte und Hochschulen verlangen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzer. Dieser bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist.

Eine britische „certified translation“ ist nicht automatisch dasselbe wie eine deutsche beglaubigte Übersetzung. Im Vereinigten Königreich gibt es kein System vereidigter Übersetzer, und deutsche Behörden erkennen britische Zertifizierungen nicht immer an.

Welche Urkunden typischerweise übersetzt werden

  • Geburtsurkunden, oft in der ausführlichen Fassung mit Elternangaben
  • Heiratsurkunden und Urkunden über eingetragene Partnerschaften
  • Scheidungsurteile, zum Beispiel Decree Absolute oder Final Order
  • Hochschulabschlüsse und Transcripts
  • Führungszeugnisse aus dem Vereinigten Königreich
  • Namensänderungsurkunden wie Deed Poll

Die Apostille aus dem Vereinigten Königreich

Damit deutsche Behörden britische Urkunden als echt anerkennen, verlangen sie häufig eine Apostille. Im Vereinigten Königreich wird sie vom Legalisation Office des Foreign, Commonwealth and Development Office ausgestellt. Die Apostille sollte vor der Übersetzung angebracht werden, damit sie in derselben beglaubigten Übersetzung mit erfasst wird. Hinweise zu Urkunden aus dem Ausland und zur Legalisation geben auch die deutschen Auslandsvertretungen, deren Informationen über das Auswärtige Amt abrufbar sind.

Besonderheiten britischer Urkunden

Britische Personenstandsurkunden unterscheiden sich in Aufbau und Begriffen deutlich von deutschen. Es gibt Kurz- und Langfassungen, unterschiedliche Formulare für England und Wales, Schottland und Nordirland sowie handschriftliche Einträge in älteren Urkunden. Begriffe wie „Registration District“, „Informant“ oder „Rank or Profession“ müssen sachgerecht übertragen werden. Ein erfahrener Übersetzer kennt diese Formulare und weiß, wie deutsche Standesämter sie lesen.

Den passenden Übersetzer wählen

Achten Sie auf eine gültige Ermächtigung für die Sprachkombination Englisch und Deutsch, klare Preise und realistische Lieferzeiten. Seriöse Anbieter fragen nach dem Verwendungszweck und der empfangenden Behörde, um das Format richtig zu wählen.

PoliLingua erstellt jede beglaubigte Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer, die mit britischen Urkunden vertraut sind. Ein Scan genügt meist für den Auftrag, die beglaubigte Fassung wird anschließend per Post zugestellt.

Aufenthaltstitel und Arbeitsmarkt

Für den Aufenthaltstitel verlangt die Ausländerbehörde je nach Fall Nachweise über Ehe, Kinder, Qualifikation oder Arbeitsvertrag. Wer in einem reglementierten Beruf arbeiten möchte, etwa als Lehrer, Pflegekraft oder Ingenieur, braucht zusätzlich eine Anerkennung des britischen Abschlusses. Auch dafür sind beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen und manchmal Arbeitszeugnissen nötig.

Eheschließung in Deutschland

Möchte ein britischer Staatsangehöriger in Deutschland heiraten, verlangt das Standesamt unter anderem eine Geburtsurkunde und einen Nachweis, dass keine Ehehindernisse bestehen. Frühere Ehen müssen durch Scheidungsurteile belegt werden. All diese Unterlagen brauchen in der Regel eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung. Weil die Prüfung durch das Standesamt einige Wochen dauern kann, sollten Paare frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen.

Typische Stolperfallen

Häufig wird nur die Kurzfassung der Geburtsurkunde vorgelegt, obwohl das Amt die Langfassung mit Elternangaben verlangt. Ein anderer Klassiker: Die Übersetzung wird bestellt, bevor die Apostille vorliegt. Auch abweichende Schreibweisen von Namen, etwa nach einer Heirat oder einem Deed Poll, führen zu Rückfragen. Legen Sie deshalb alle Dokumente vor, die eine Namensänderung belegen.

Umgekehrt: deutsche Urkunden für das Vereinigte Königreich

Wer von Deutschland nach Großbritannien zieht, braucht häufig englische Übersetzungen deutscher Urkunden, zum Beispiel für ein Visum, eine Bank oder einen Arbeitgeber. Britische Stellen akzeptieren in der Regel Übersetzungen mit einer unterschriebenen Bestätigung des Übersetzers. Internationale Urkunden nach dem Wiener Übereinkommen können helfen, werden aber nicht überall gekannt.

Kinder und Familiennachzug

Ziehen Familien mit Kindern nach Deutschland, kommen weitere Unterlagen hinzu. Für die Anmeldung in Schule oder Kita, für Kindergeld und für den Familiennachzug verlangen die Behörden Geburtsurkunden der Kinder, Nachweise über das Sorgerecht und gegebenenfalls Adoptionsurkunden. Bei getrennt lebenden Eltern kann eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils nötig sein. Auch diese Dokumente müssen meist beglaubigt übersetzt werden. Wer alle Unterlagen der Familie gemeinsam beim selben Übersetzer in Auftrag gibt, erhält einheitliche Schreibweisen der Namen und spart Zeit bei der Abstimmung. Das erleichtert den Behörden die Prüfung und verringert das Risiko von Rückfragen.

Kosten und Zeitrahmen

Für Standardurkunden gibt es meist Pauschalpreise. Die Übersetzung selbst dauert oft nur wenige Werktage, hinzu kommt der Postversand der beglaubigten Fassung. Deutlich länger kann die Beschaffung der Apostille im Vereinigten Königreich dauern, vor allem in Zeiten hoher Nachfrage. Planen Sie deshalb einige Wochen Puffer ein, bevor Ihr Behördentermin ansteht.

Fazit

Ein Neustart in Deutschland nach dem Brexit ist gut machbar, wenn die Unterlagen stimmen. Erst die passende Urkunde, dann die Apostille, zuletzt die beglaubigte Übersetzung. Mit dieser Reihenfolge und einem erfahrenen Übersetzer werden Behördentermine zur Formsache.